Kosten

 

 

 

Die Abrechnung erfolgt für Sie transparent nach der GOP (Gebühren-ordnung für Psychotherapeuten).

 

 

Private Krankenversicherungen, Beihilfe

 

Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen, da ich, als  Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundnachweis Verhaltenstherapie, alle erforderlichen Qualifikationen hierfür erfülle.

 

Bei privaten Krankenversicherungen können die Tarifbedingungen bezüglich der Kostenübernahme für Psychotherapie sehr unterschiedlich sein, daher rate ich grundsätzlich dazu, sich hierüber bereits vor einem Erstgespräch  genauer zu informieren.

 

 

Gesetzliche Krankenkassen

 

Als Privatpraxis kann ich in der Regel leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.  In begründeten Einzelfällen (Sie finden innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes keinen Therapieplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten) kann jedoch eine Erstattung der Therapiekosten im Rahmen des sogenannten "Kostenerstattungsverfahrens" beantragt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de) unter dem Menupunkt "Kostenerstattung".

 

 

 

Selbstzahler

 

Für den Fall, dass Sie die Kosten selber tragen wollen, erfolgt die Abrechnung ebenfalls  nach der GOP. Die Ausgaben für Supervision und Coaching können gegebenenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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