Kosten
Die Abrechnung erfolgt für Sie transparent nach der GOP (Gebühren-ordnung für Psychotherapeuten).
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen, da ich, als Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundnachweis Verhaltenstherapie, alle erforderlichen Qualifikationen hierfür erfülle.
Bei privaten Krankenversicherungen können die Tarifbedingungen bezüglich der Kostenübernahme für Psychotherapie sehr unterschiedlich sein, daher rate ich grundsätzlich dazu, sich hierüber bereits vor einem Erstgespräch genauer zu informieren.
Gesetzliche Krankenkassen
Als Privatpraxis kann ich in der Regel leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen (Sie finden innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes keinen Therapieplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten) kann jedoch eine Erstattung der Therapiekosten im Rahmen des sogenannten "Kostenerstattungsverfahrens" beantragt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de) unter dem Menupunkt "Kostenerstattung".
Selbstzahler
Für den Fall, dass Sie die Kosten selber tragen wollen, erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der GOP. Die Ausgaben für Supervision und Coaching können gegebenenfalls steuerlich geltend gemacht werden.